Krieg zwischen der Ukraine und Russland

Ihr habt wahrscheinlich alle mitbekommen, dass es zu einem Krieg zwischen Russland und der Ukraine gekommen ist. Die russischen Soldaten haben die Ukraine überfallen und mehrere Städte besetzt. Viele Gebäude wurden bombardiert und zerstört. Unglücklicherweise gibt es auch immer mehr Todesfälle. Den Ukrainern bleibt also nichts anderes übrig als zu flüchten, bis der Krieg beendet ist und sie wieder in ihr Land zurückkönnen. Seit dem Einmarsch russischer Truppen am 24. Februar hat die massenhafte Flucht begonnen. Schon vor dem Einmarsch haben andere Länder die mögliche Aufnahme von Flüchtlingen vorbereitet. Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine sind nach Angaben der Bundespolizei rund 280.000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflohen.

Unterkunft

Wer aus der Ukraine geflohen ist, erhält in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union temporär Schutz. In Deutschland wird unterschieden zwischen Fliehenden, die auf irgendeinem Weg privat eine Unterkunft finden und Menschen, die durch die Behörden untergebracht werden.

Menschen, die privat unterkommen — bei Freunden, Familie oder einer privat vermittelten Unterkunft können nach Auskunft des Bundesinnenministeriums an diesem Ort bleiben.

Flüchtlinge, die durch die Behörden versorgt werden, werden deutschlandweit weiterverteilt und in Massenunterkünften, das heißt in Turnhallen, Messegeländen oder Schulen untergebracht.

Sozialleistungen

Fliehenden aus der Ukraine stehen in Deutschland bestimmte Leistungen und Rechte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Das heißt, sie können Geld und medizinische Versorgung erhalten und Arbeit aufnehmen.

Die Leistungen können beim Sozialamt beantragt werden.

Fest steht, dass Fliehende, die weniger als 200 Euro Vermögen haben, Anspruch auf existenzsichernde Sozialleistungen haben. Monatlich sind das für alleinstehende Erwachsene 367 Euro. Weitere Gelder kommen je nach Einzelfall hinzu.

Arbeit

Mit der „Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz“ darf man in der Regel auch einer Arbeit nachgehen. Möglich ist sowohl eine selbständige Beschäftigung als auch eine Anstellung bei einem Arbeitgeber.

Ob man tatsächlich arbeiten darf, entscheidet die örtliche Ausländerbehörde. Das Bundesinnenministerium hat den Bundesländern aber dringend empfohlen, bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auch eine generelle Arbeitserlaubnis zu erteilen.

Es steht noch nicht fest, wie lange der Krieg dauern wird und wie lange die Ukrainer hier bleiben, da man aber von einer längeren Dauer ausgeht, versucht die Bundesregierung, die Ukrainer schnell in den Alltag zu integrieren, indem sie ihnen Arbeit vermitteln. Weiterhin soll ihnen die Ankunft in Deutschland zunehmend erleichtert werden, durch viele Spenden und hilfsbereiten Familien, die den Geflüchteten uneigennützig Obhut gewähren.

Lara May

Quellen: Mediendienst-Integration, Wikipedia, Zeit.de, WDR, Made for minds

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